Spreng Ernst - Status: heimatlos - TheoArt-komparativ

Status: heimatlos

Zweitspracherwerb von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Tirol

von Ernst Spreng

 

Zusammenfassung

Aktuell kommen rund 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) jährlich nach Österreich. Es sind Jugendliche bis 18 Jahren, die meist ohne durchgängige Schulhistorie und ohne Deutschkenntnisse ein Recht darauf haben, dass ihnen das Asylland den Zugang zum Bildungssystem ermöglicht. Diese Forschungsarbeit beleuchtet, welche Faktoren einen raschen Deutscherwerb fördern bzw. verlangsamen und wie am Beispiel Tirol konkret auf die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen im Bildungsbereich eingegangen wird.

Summary:

25300 asylum applications were lodged by unaccompanied or separated children in 77 countries in 2013. This was the highest number on record since UNHCR started collecting such data in 2006. The number of unaccompanied refugees under 18 years who come to Austria amounts 2000 every year. Theses children have the international right to be part of the educational system in the country of asylum. This study shows which variabels stimulate or slow down the acquisition of German language in Tyrol

1. Der Fremde im Zug

Eine lange Zugreise. Jemand steigt an einer Haltestelle aus, um Luft zu schnappen. Der Zug setzt sich in Bewegung. Unser Reisender hat keine Chance, den fahrenden Zug zu erreichen. Kein Geld, kein Pass, keine Kreditkarten – und das in einem vollkommen fremden Land, dessen Schriftzeichen man nicht einmal lesen kann.

Diese fiktiv gestrandete Person erhält einen kleinen Einblick darin, was Flucht und Asyl heute bedeuten. Plötzlich ist man in einem fremden Land und hat nichts. Es ist nicht möglich, sich durch Sprache oder Schrift zu verständigen. Man kennt dieses Land nicht einmal. Der Unterschied ist nur: Die Flüchtlinge des 21. Jahrhunderts haben keine Urlaubsreise geplant, sondern landen in dieser fremden Kultur nach wochen- bis jahrelanger Flucht – geprägt von Kriegen, Verfolgung und Armut in ihrer Heimat und dem Bewusstsein, sich illegal in diesem Land zu befinden.
So stark das Flüchtlingsthema derzeit in den Medien präsent ist, über eine Gruppe wird nur selten gesprochen: die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (kurz UMF), also Kinder bis 18 Jahren, die ohne einen Erwachsenen auf der Flucht sind.
2013 zählt die UNHCR weltweit 25.300 unbegleitete Kinder und Minderjährige, die um Asyl angesucht haben. 15.700 davon – also mehr als 50 Prozent – flüchten nach Europa. Das ist die größte Zahl, welche die UNHCR jemals festgestellt hat, seit diese Zahl erhoben wird. Die Tendenz ist steigend (UNHCR, 2014, S. 2–4).
Bis Ende November waren insgesamt 1970 Asylanträge von UMF im Jahr 2014 dokumentiert. 102 dieser Kinder waren unter 14 Jahren, die restlichen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren. Sie kommen hauptsächlich aus Afghanistan, Somalia und Syrien (Bundesministerium für Inneres, 2014, o. S.).
Diese Kinder und Jugendlichen sind eine Tatsache, dem sich auch das Bildungssystem eines Asyllandes wie Österreich stellen muss. Vor allem der rasche Erwerb der deutschen Sprache ist Grundlage dafür, dass sich flüchtende Kinder und Jugendliche in dem neuen soziokulturellen Umfeld zurechtfinden.

2. Rechtliche Grundlagen

Um die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auch im pädagogischen Kontext verstehen zu können, ist es notwendig, sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen.

Für das österreichische Asylrecht sind mehrere internationale Rechtsgrundlagen von Bedeutung. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 28. Juli 1951 und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 4. November 1950 samt Zusatzprotokollen, zu denen auch Österreich beigetreten ist (Auflistung im § 2 AsylG 2005), sind seit Jahrzehnten die Grundlage dafür, wie der Begriff Flüchtling definiert wird, ob jemand als Flüchtling anerkannt wird und wie mit ihm zu verfahren ist.
Das Recht auf Bildung für flüchtende Kinder und Jugendliche ist in mehreren völkerrechtlichen Verträgen verankert, die Österreich ratifiziert. In Bezug auf Flüchtlingskinder hat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die u. a. im Artikel 28 das Recht auf Bildung definiert und im Artikel 22 explizit die Situation von Flüchtlingskindern anspricht, größte Bedeutung (UNO, 2014, o. S.).
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben ein Recht auf Schule. Ihre Schulpflicht hingegen haben viele der jungen Menschen bereits dadurch erfüllt, dass sie zum Zeitpunkt des Asylantrags das 15. Lebensjahr bereits erreicht haben. Nach Art. 14 der Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie müssen die Mitgliedstaaten minderjährigen Asylsuchenden in ähnlicher Weise wie den eigenen Staatsangehörigen den Zugang zum Bildungssystem gestatten. Die Mitgliedstaaten dürfen eine weiterführende Bildung nicht mit der alleinigen Begründung verweigern, dass die Volljährigkeit erreicht wurde. Der Zugang zum Bildungssystem muss spätestens drei Monate nach Asylantragstellung gewährt werden. Bei Bedarf müssen Minderjährigen Vorbereitungskurse, einschließlich Sprach-kursen, angeboten werden, um ihnen den Zugang zum und die Teilnahme am Bildungssystem zu erleichtern.
Aktiv wird in Österreich derzeit vor allem das Recht auf Pflichtschule für diese Jugendlichen gelebt. Betrachtet man allerdings im Speziellen die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, so ist die altersmäßige Beschränkung der Schulpflicht auf Grundlage des Schulunterrichtsgesetzes ein Damoklesschwert für viele Jugendliche, die in Österreich stranden. Sind sie nicht mehr schulpflichtig, haben sie zwar das Recht, auch weiterführende Schulen zu besuchen. Praktisch wird ihnen dieses Recht allerdings massiv durch die Tatsache erschwert, dass sie grundlegende Bildungskenntnisse – wie zum Beispiel den Erwerb der deutschen Sprache – nicht im regulären österreichischen Schulsystem erwerben können.
Ein Betreuer dieses Flüchtlingsheims fasst die reale Situation der jugendlichen Flüchtlinge mit neidvollen Blicken auf jene zusammen, die das Glück hatten, jung genug zu sein, um noch schulpflichtig zu sein. Die Enttäuschung jener ist groß, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Pflichtschule mehr besuchen dürfen.
Flüchtlingsbetreuer: „Sie sind enttäuscht, was es uns auch schwer macht, es ihnen zu erklären, dass wir ihnen den Schulbesuch als Betreuer gönnen würden, es aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zulassen“ (Interview 5, Zeile 29 ff).

3. Der Spracherwerb unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

In der Regel gehen die für diese Studie befragten Pädagoginnen/Pädagogen und Flüchtlingsbetreuerinnen/-betreuern von einem Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren aus, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge benötigen, um die deutsche Sprache in ausreichender Form zu erlernen, um aktiv am Sozialleben und dem wirtschaftlichen Leben Österreichs teilzuhaben. Dies würde einem Sprachenstandard auf dem Niveau A2 bzw. B1 nach der Globalskala des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (Council of Europe, 2014, o. S.).


3.1 Grundlage Erstsprache
Bei vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist davon auszugehen, dass gerade die sozial-interaktiven Faktoren des Erstspracherwerbs zumindest nicht durchgängig gegeben sind bzw. durch fehlende Bildung und Beschäftigung der Eltern nicht mit gleichaltrigen Kindern aus traditionellen Familienverbünden vergleichbar sind.
Von Bedeutung ist das gute Beherrschen der Erstsprache für den Erwerb aller weiteren Sprachen. Die Förderung der Erstsprache könnte auch bei unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen eine wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Deutscherwerb sein, wird aber in Tirol derzeit nicht durchgeführt. Hingegen gibt es in Gegenden mit einem hohen Anteil zwei- oder mehrsprachiger Kinder mit Migrationshintergrund viele Ansätze, den Zweitspracherwerb durch ein zusätzliches Angebot – nämlich der Förderung der Erst- bzw. Herkunftssprache – zu unterstützen. Ein Beispiel dafür ist Basel-Stadt. In Basel ist der Anteil an zweisprachigen Kindern in der Regelschule bei über 40 Prozent. 1999 wurde bereits der Grundstein dafür gelegt, dass diesen Kindern eigene Kurse angeboten werden, die in Basel „Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur“ genannt werden. Besonders interessant ist dabei die so genannte „Sprach- und Kulturbrücke“, bei der PädagogInnen für die jeweilige Erstsprache nicht nur in die Schulen kommen, sondern im Team-teaching den Unterricht gemeinsam mit der regulären Lehrperson abhalten (Bollhalder, 2012, S. 284 f.).

3.2 Neues Literacy-Umfeld
Ein wichtiger Punkt in der Sprachbildung sowie dem schriftlichen Gebrauch von Sprache ist die durchgängige schulische und familiäre Literacy – im Deutschen gerne als Literalität übersetzt. Lange Zeit war der Begriff Literacy nur wenigen Fachleuten bekannt. Mittlerweile entwickelt sich Literacy, vorerst verstanden als Umgang mit einer Erzähl-, Lese-, Schreib- und Buchkultur, zu einem zentralen Thema der elementarpädagogischen Arbeit. Denn dort hat Literacy den traditionellen Bildungsbereich Sprache um ganz neue Facetten erweitert. Sven Nickel – Dozent für die Didaktik der Schriftsprache an der Universität Bremen – sieht unter dem Begriff Literacy nicht nur das Lesen, Sprechen, Schreiben, Hören, Vorlesen und Erzählen, sondern stellt vielmehr die These auf, dass Literacy sich zu einem Begriff entwickelt, der möglichweise auf dem Weg ist, sich als moderner Intelligenzbegriff durchzusetzen, Synonym für Bildung allgemein zu sein (Nickel & Hering, 2014, S. 22).
Mit dem Ende der Flucht beginnt für den unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen auch die Teilhabe an einem neuen sozio-kulturellen Umfeld, das vollkommen konträr zu seinem bisherigen Leben ist. Dementsprechend verändert sich auch sein Literacy-Umfeld. Die frühe Förderung von Sprache und Schrift zur aktiven Teilnahme an dieser neuen Gesellschaft ist für jugendliche Flüchtlinge enorm wichtig. Eigene Beobachtungen in der Schulpraxis und die Interviews zu dieser Arbeit haben gezeigt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – tendenziell aus Zeitmangel der Lehrpersonen bzw. fehlender finanzieller Mittel für die Förderung in Betreuungseinrichtungen – im Spracherwerb darauf eingeschränkt werden, Sprache und Schrift auf pragmatische Art und Weise erlernt zu bekommen.
Im Vergleich von schulischem Spracherwerb der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zum Spracherwerb in den Betreuungseinrichtungen bzw. nicht-schulischen Bildungseinrichtungen ergibt sich aber ein klarer Vorteil für den schulischen Bereich in Bezug auf Literacy: Im schulischen Bereich sind die Sprach- und Höranlässe wesentlich intensiver, die Jugendlichen bekommen Zugang zu einem sozialen Umfeld, in dem die Zweitsprache Deutsch vorherrschend ist.

4. Faktoren des Zweitspracherwerbs bei UMF

Die Wünsche und Hoffnungen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an ihr neues Leben in Tirol haben, können BetreuerInnen, DeutschtrainerInnen und Pädagoginnen/Pädagogen in einem Satz zusammenfassen: Sie wollen am ihrem neuen sozio-kulturellen Umfeld teilhaben. Diese Teilhabe lässt sich anhand dreier konkreter Wünsche und Hoffnungen manifestieren, die eine Flüchtlingsbetreuerin beschreibt: „Sie wollen Bildung, ein sicheres Leben und gute Arbeit.“
Alle Befragten zu dieser Studie gaben an, dass der Wunsch nach Bildung und der rasche Deutscherwerb ein zentrales Thema von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist. Bildungserwerb wird dabei – laut der Aussagen der Befragten – gleichgesetzt mit Schule. Eine befragte Flüchtlingsbetreuerin formuliert diesen Wunsch folgendermaßen:
„Meistens wollen sie in die Schule gehen. Also, das ist so. Sie möchte in die Schule, auch wenn sie keine konkreten Vorstellungen haben, wie die Schule bei uns ausschaut“ (Interview 1, 46 f.).
Mit diesem Wunsch verbunden ist die Vorstellung, dass ein Land wie Österreich ein gutes Bildungssystem hat, in das man integriert wird, bestätigt ein Leiter einen Wohnheimes für UMF:
„Sie wollen lernen. Was sie sich unter Lernen vorstellen, das ist der Besuch einer Regelschule oder der Besuch einer AHS oder HTL oder solche Sachen“ (Interview 5, 6 f.).
Der Wunsch nach schulischer Bildung ist auch eines der zentralen Ergebnisse der Interviews mit jungen MigratInnen und Flüchtlingen, die der Sonderpädagoge David Zimmermann in Deutschland durchgeführt hat. „Individuelle Leistungsstärke und -bereitschaft sind für alle Interviewpartnerinnen und -partner zentrale Aspekte ihres Selbstbildes“ (Zimmermann, 2012, S. 204). Dies mag zwar überraschen – vermutet man doch bei diesen Jugendlichen, dass sie vordergründig mit anderen Problemen als Schule zu kämpfen haben. Zimmermann führt aber an, dass gerade die vergangenen, mitunter traumatischen Erlebnisse der Jugendlichen eine wichtige Rolle in der Ausprägung der starken Leistungsorientierung spielen. Das Bedürfnis nach einem schulischen Erlebnis als engere Definition des Wunsches nach Bildung zieht sich durch alle Befragungen.

4.1 Hoher Motivationsgrad
Sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge motiviert? Die Frage haben PädagogInnen, DeutschtrainerInnen und BetreuerInnen in der Befragung in einem sehr hohen Ausmaß mit einem eindeutigen Ja beantwortet.
Als Hauptgrund für die Motivation wird genannt, dass sie möglichst schnell am sozialen Leben in Tirol teilhaben wollen bzw. die Interaktion mit den anderen Jugendlichen im Wohnheim, die nur über eine gemeinsame Sprache funktioniert.
Zu beobachten ist dabei, dass vor allem die BetreuerInnen in Wohnheimen die Motivation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, schnell Deutsch zu lernen, noch höher einschätzen, als dies Pädagoginnen/Pädagogen oder DeutschtrainerInnen tun. Dies mag mit einer höheren emotionalen Nähe zwischen BetreuerIn und Jugendlichem liegen. In den Interviews wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft zum eigenständigen Lernen geringer ist, als dies die allgemeine hohe Motivation für den Deutschspracherwerb vermuten lässt.
Deutschtrainerin Betreuungseinrichtung: „Das heißt, sie gehen Deutschkurs, möchten auch schnell Deutsch lernen. Aber das heißt nicht, dass sie Vokabel lernen, Hausaufgaben machen, oder mit uns Betreuern am Nachmittag weiterlernen. Also da gibt es eine Diskrepanz“ (Interview 1, 83 f.).

4.2 Zweitspracherwerb ist in Tirol „klassisch“
Die pädagogischen Ansätze für den Deutscherwerb unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge in Tirol sind klassischer Natur und bedienen sich vor allem verschiedener Unterrichtsmaterialien, die für den Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ konzipiert wurden. Alternative Ansätze – wie beispielsweise zusätzlicher Herkunftssprachenunterricht oder eigens gestaltete Lernmaterialien – gibt es nach Analyse der Befragungen kaum. Als Vergleich: In Europas Paradebeispiel für schulanalogem Unterricht für minderjährige Flüchtlinge – der SchlaU-Schule in München – werden die herkömmlichen Lehrbücher für Deutsch als Zweitsprache nur als bedingt einsetzbar betrachtet, da bei „ihrer Konzeption in keiner Weise an diese Klientel [unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Anm. des Verfassers] gedacht wurde“ (Stenger, 2010, S. 185).
Einig sind sich BetreuerInnen, DeutschtrainerInnen und Pädagogin-nen/Pädagogen darüber, dass ein schneller Deutscherwerb über enge Zusammenarbeit sowie eine Beteiligung des Jugendlichen am sozialen Leben und viele deutsche Sprachanlässe am meisten gefördert wird.
Voraussetzung für den schulischen Erfolg ist für die befragten Sonderschulpädagoginnen/-pädagogen, dass vor Schulbeginn bereits der Deutschkurs im Wohnheim eingesetzt hat, damit eine Basiskommunikation mit dem Schüler/der Schülerin möglich ist.
Die besten Erfolge verzeichneten LehrerInnen bei jenen Schülerinnen/Schülern, die durch intensives Mithören und viele Schreibübungen Deutsch erworben haben. Durchgängig – auch bei den Deutschkursen in den Betreuungseinrichtungen – wird den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Tirol Blockschrift und nicht Schreibschrift gelernt. Bei Versuchen, mit Schreibschrift zu arbeiten, stellten die LehrerInnen eine eindeutige Überforderung der Jugendlichen fest.

4.3 Verhaltens(un)auffälligkeiten
Im schulischen Kontext kommt es bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu Verhaltensauffälligkeiten und besonderen Situationen. Die befragten Pädagoginnen/Pädagogen geben an, dass die Jugendlichen meist in den ersten Monaten sehr ruhig sind und versuchen, die neue Situation abzuschätzen, es aber dann oft erst nach Monaten zu Verhaltensauffälligkeiten kommt. Dies wird auf das „Aufbrechen der Traumata der Flucht“ (Interview 4, 60) bzw. besondere Lebensereignisse rund um das Asylverfahren zurückgeführt.
Die Integration in einen neuen Klassenverbund wird von den Sonderpädagoginnen/-pädagogen als unproblematisch bezeichnet und unterscheidet sich nicht von anderen Kindern. In diesem Punkt sind die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vollkommen unauffällig.
Im schulischen Bereich ist zu erkennen, dass die meisten Differenzen zwischen Lehrpersonen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dadurch entstehen, dass sie bisher kaum mit Schulsystemen und deren Regeln zu tun hatten. Schulzeiten, Stundeneinteilung, Verhalten in der Schule – all das sind Unbekannte für den minderjährigen Flüchtling. Eine Sonderpädagogin nannte als Beispiel, dass ein afghanischer Jugendlicher sich bei einer Schulwanderung einfach eine Zigarette angezündet hat und es überhaupt nicht verstanden hat, das dies gegen die Schulregeln in Österreich sein soll.
Eindeutig kulturellen Hintergrund hat für die Befragten das Nichtakzeptieren junger weiblicher Lehrkräfte, das von allen befragten Pädagoginnen/Pädagogen als großer Konfliktpunkt angegeben wird. Vor allem bei afghanischen Flüchtlingen – der Hauptgruppe in Österreich – werden junge weibliche Lehrpersonen nur schwer akzeptiert.
Sonderschuldirektorin: „Ganz enorm sind die Probleme, welche die Jugendlichen mit weiblichen Lehrkräften haben. Das hängt – glaube ich – von der Erziehung zuhause ab und auch von der Strenggläubigkeit“ (Interview 6, 140-142).

4.4 Ungewissheit ohne Ende
Status: derzeit heimatlos. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge könnten – sie tun es selten – viele Geschichten über ihre Flucht erzählen. Es sind traumatisierende Erlebnisse, die aber mit dem Ende der Flucht und dem Asylantrag noch lange nicht vorbei sind.
„Die Trennung von der Familie und dem gewohnten Umfeld, Trauer um verlorene Bindungen und bekannte kulturelle Codices sowie notwendige soziale und materielle Neuanfänge prägen alle Migrationsprozesse“ (Zimmermann, 2012, S. 22). Diese von Zimmermann beschriebenen Faktoren sind nur ein Teil der Last, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit sich tragen. Nach den Ereignissen der Flucht durch fremde Länder, meist abhängig von Schleppern und deren Wohlwollen, prägen das Verhalten der Jugendlichen während des Asylverfahrens zwei wesentliche Punkte:
• Die Ungewissheit des Asylverfahrens:
Nicht zu wissen, ob man bleiben darf oder ob man gehen muss, ist eine enorme Last für die unbegleiteten Jugendlichen. Befragte PädagogInnen gehen
sogar soweit, dass es am Verhalten des Jugendlichen in der Schule ersichtlich ist, ob wieder ein zentraler Termin im Asylverfahren bevorsteht
Flüchtlingsbetreuer: „Also die Zeit bis zum Interview, das Warten, die Unsicherheit, wie es weitergeht. Das ist essenziell für sie. Wenn ich mir österreichische Kinder in Einrichtungen anschaue, also die fremduntergebracht sind, dann unterscheiden sich die schon von unseren Bewohnern“ (Interview 5, 139 f.).
• Heimweh und Angst um die Zurückgebliebenen:
Die Trennung von den Eltern und dem sozialen Umfeld ist unweigerlich mit starkem Heimweh verbunden. Die Eltern als Anker fehlen. Jugendliche, die ihre Eltern, Verwandten, Freunde noch in der alten Heimat haben, machen sich zusätzlich zum vorhandenen Heimweh auch noch Sorgen um jene, die zurückgeblieben sind oder haben den Zwang, jemanden in der Heimat finanziell zu versorgen. Eine Flüchtlingsbetreuerin beschreibt sehr eindringlich:
Flüchtlingsbetreuerin: „Wir haben zum Beispiel afrikanische Jugendliche, die machen sich derzeit große Sorgen wegen Ebola. Sie [UMF] sind nicht in Gefahr, aber ihre Leute sind trotzdem in Gefahr“ (Interview 1, 255 – 257).

Die meistgenannten erkennbaren Verhaltensauffälligkeiten im schulischen Bereich sind:
• ständige Kopfschmerzen
• Schlafmangel durch Albträume bzw. ständige Müdigkeit
• sehr geringe Aufmerksamkeitsspanne und geistige Abwesenheit
• Lethargie
• teilweise aggressives und autoaggressives Verhalten vor, während und nach besonders belastenden Momenten des Asylverfahrens.

5. Der Fluch des Alters

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind laut den Befragungen motiviert, Bildung zu erwerben. Sie wollen eine Schule besuchen. Sie möchten einen Beruf erlernen. Viele österreichische Eltern würden sich solche Voraussetzungen bei ihrem Kind in der Adoleszenz wünschen.
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen scheitert (oder gelingt) der effektive Bildungserwerb aber in den meisten Fällen an der gesetzlich gezogenen Altersgrenze, die es ihnen unter 15 Jahren ermöglicht, eine Pflichtschule zu besuchen und die es beim Überschreiten dieser Altersgrenze verhindert, dass ein Pflichtschulbesuch möglich ist.
Das Schulpflichtgesetz (SchPflG) in seiner derzeitigen Form stammt – mit Überarbeitungen – aus dem Jahr 1985. Die Regelung, dass in Österreich die Schulpflicht mit sechs Jahren beginnt und neun Schuljahre dauert, besteht also seit 30 Jahren (§ 2 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985). In einer homogenen Schulwelt, in der jedes Kind mit sechs Jahren zur Schule kommt und sie durchgehend besucht, mag diese Regelung ihre Berechtigung haben. Es ist aber davon auszugehen, dass man sich 1985 noch keine Gedanken darüber gemacht hat, wie die Randgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in solch ein homogenes Schulbild passen. Denn sie passen gar nicht dazu!
Ähnliche Erfahrungen hat man bereits in den 1990er-Jahren in Bayern gemacht. Auch hier ist die Altersgrenze der Schulpflicht mit 15 Jahren definiert. Im Jahr 2000 hat in Bayern eine Fachgruppe ein Konzept erstellt, das darauf basiert, eine eigene Schule für junge, entwurzelte Menschen zu konzipieren. Denn: „Da viele Schüler/innen im Alter von 16 Jahren in Deutschland angekommen sind, sie aber in der Berufsschule wegen fehlender Deutschkenntnisse verloren sind, erfüllen sie bei SchlaU ihre Berufsschulpflicht“ (Stenger, 2010, S. 183).

5.1 Exkurs: SchlaU-Schule
Da Bayern und Tirol durch ähnliches Schulsystem und geografische Nähe leicht miteinander vergleichbar sind, ist die „SchlaU-Schule“ in München ein Beispiel, um zu zeigen, dass das Potenzial unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge schulisch gefördert werden kann, auch wenn sie von Alters wegen nicht mehr in die gesetzliche Schulpflicht fallen. Die SchlaU-Schule steht für das Programm „Schulanaloger Unterricht“, das in Bayern 2000 von einer Expertengruppe geschaffen wurde. Ziel war es, ein schulähnliches Aufbauprogramm zu schaffen, das die Grundlagen für eine spätere Ausbildung bildet. SchlaU ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule für junge Flüchtlinge in München. Weitere Informationen zu diesem einzigartigen Schulsystem findet man im Internet unter www.schlau-schule.de.
Innerhalb der SchlaU-Schule wurden verschiedene Klassenstufen eingerichtet, da auch hier die Bandbreite der Vorbildung breit gestreut ist. Diese Klassenstufen reichen von der klassischen Alphabetisierung, bis hin zu Klassen, in denen für den Hauptschulabschluss gelernt wird sowie Klassenstufen, die zur Vorbereitung auf Lehre, Zusatzqualifikationen und Arbeitsmarkt dienen. Stenger kann den Erfolg dieses Konzeptes belegen. „Fast alle Schüler/innen absolvierten in den vergangenen fünf Jahren, seit sie in Münchner Regelschulen den qualifizierten Hauptschulabschluss ablegen konnten, die Prüfungen zum Teil mit überragendem Erfolg – und dies nach durchschnittlich zwei bis maximal drei Jahren des Deutschlernens“ (Stenger, 2010, S. 184–185).
Umso interessanter ist diese hohe Zahl an Hauptschulabschlüssen mit sehr guten Ergebnissen insofern, als dass rund die Hälfte aller neuen SchülerInnen an dieser Schule grundsätzlich alphabetisiert werden muss und nur Basis-kenntnisse im Lesen und Schreiben mitbringen. Stenger kommt so zu einem eindeutigen: „Das hohe Potenzial junger Flüchtlinge ist bei entsprechender Betreuung und Fürsorge eine gleichermaßen gesellschaftlich unerwartete wie nachweisbare Tatsache“ (Stenger, 2010, S. 186).

5.2 Ein Thema für die Sonderschule
Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Tirol ist der Prozentsatz jener, die eine Sonderschule besuchen, ausgesprochen hoch. In diesem sehr kleinen Segment von Jugendlichen wird keine durchgängige Schulstatistik geführt, die gelebte Realität ist aber, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit bestehender Schulpflicht in einem sehr hohen Ausmaß an einer Sonderschule beschult werden. Dies entsteht auch aus der Praxis, dass die Jugendlichen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate nach Asylantrag, die für eine Einschulung vorgesehen sind, oft zum Schnuppern in eine Sonderschule geschickt werden. So erfolgt die Beurteilung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs direkt vor Ort in der Schule.
Einen kritischen Blick auf die gängigen Handlungsmuster wirft der deutsche Sonderpädagoge und Lehrende an der Humboldt-Universität Berlin, David Zimmermann. Er stellt die Frage, ob unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gleich wie klassische SonderschülerInnen unterrichtet werden können? Vor allem in Zusammenhang mit diagnostizierten Traumata bei zwangsmigrierten Jugendlichen hält er fest, dass unflexible Handlungsanleitungen im sonderpädagogischen Bereich nicht genügen, um in der Verschiedenheit der lebensgeschichtlichen Erlebnisse dieser Jugendlichen allgemein gültige, pädagogische Konsequenzen zu ziehen. Er fordert gerade für die Sonderpädagogik eine Ausformulierung neuer, sinnvoller Kategorien, die auf die unterschiedlichen lebensgeschichtlichen Belastungen Bezug nehmen und diesbezügliche Auswirkungen für die psychosoziale Entwicklung thematisierten (Zimmermann, 2012, S. 227–228).

6. Handlungsempfehlungen

Was kümmern uns schon ein paar Jugendliche, von denen wir gar nicht wissen, ob sie dauerhaft in Österreich bleiben dürfen? Hat unser Bildungssystem nicht ganz andere Probleme? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen nicht im Rampenlicht. Tatsache ist, dass mehrere Tausend Jugendliche ohne Eltern in Österreich im Asyl leben und darauf warten, einen endgültigen Bescheid zu erhalten. Betrachtet man die Brennpunkte Naher Osten und den Sub-Sahara-Raum, aus dem die meisten jugendlichen Flüchtlinge in Österreich stammen, ist auch nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der Asylanträge drastisch sinken wird. Die Tendenz zeigt eher nach oben. Eine Handlungsempfehlung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge darf nicht darauf abzielen, mit dem Bild eines Jugendlichen in einem fremden Land ohne Eltern (unser Fremder im Zug) ein empathisch geprägtes Bild des Mitleids zu vermitteln. Ein Handeln sollte aufgrund logischer Schlüsse erfolgen. Die Jugendlichen brauchen Chancen, weniger Mitleid.
Diese Öffnung muss vor allem das Bildungs- und Schulsystem betreffen, das die Grundlage für die Integration in gesellschaftliches Leben und Arbeitswelt erst ermöglicht.
Wir können Jugendliche mit sehr ungewissen Bildungshistorien nicht daran messen, ob sie gerade noch 15 Jahre oder schon älter sind. Diese Altersgrenze ist im Fall von diesen jugendlichen Menschen eine willkürlich gezogene Grenze, die nichts mit ihrem Bildungsstand zu tun hat und nicht mit moderner Pädagogik vereinbar ist.
Es gibt aber Handlungsansätze, die selbst mit den derzeitigen gesetzlichen Rahmen und Realitäten durchaus realisierbar wären. Einige davon seien hier vorgestellt:
• Schulanaloger Unterricht: Kaum zwei Stunden Autofahrt von Innsbruck entfernt wird es vorgezeigt. Die SchlaU-Schule in München ist ein System eines schulanalogen Unterrichts mit externen Abschlussmöglichkeiten, das speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von 16 bis 21 Jahren ins Leben gerufen wurde. In ihrer eigenen Schule – die sich durch viele öffentliche Aktionen auch der Gesellschaft öffnet – haben die Jugendlichen die Möglichkeit, in einem schulischen System Fähigkeiten zu erwerben, die ihnen Regelschulabschlüsse und den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
• Kooperation mit pädagogischen Ausbildungsstätten: Mit der PädagogInnenbildung „Neu“ wird sich die Ausbildung von PflichtschullehrerInnen von drei auf vier Jahre (Bachelor) sowie eine zusätzlichen Masterausbildung erweitern. Das neue Curriculum sieht vor, dass in jedem der vier Semester für das Bachelorstudium Praktika an Schulen bzw. Bildungseinrichtungen von Studierenden absolviert werden müssen. Es wäre einfach, einen gewissen Prozentsatz dieser Praktika in einer Betreuungseinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu absolvieren – mit dem Ziel, den Deutschspracherwerb und die allgemeine Bildung der Jugendlichen zusätzlich zu fördern.
• Erstsprachliche Homogenität: Ein weiterer Handlungsansatz in Tirol kann sein, die Erstsprache der jungen Flüchtlinge vermehrt zu nutzen, um über diese den Deutscherwerb, aber vor allem die fehlende Bildungshistorie auszugleichen. Wie bereits beschrieben, sind junge Flüchtlinge in Tirol in Bezug auf ihre Herkunftsländer sehr homogen. Man müsste also für einen zumindest teilweisen Unterricht in der Herkunftssprache nur wenige Sprachen abdecken, um einen hohen Prozentsatz der jungen Flüchtlinge mit einem herkunftssprachlichen Unterricht zu fördern. Neben Flüchtlingen aus Afghanistan und Syrien haben die jungen Flüchtlinge aus dem Sub-Sahara-Raum den Vorteil, dass in vielen dieser Länder Englisch als eine der Erstsprachen fungiert. Würde man diese drei großen Flüchtlingsgruppen in Tirol mit herkunftssprachlichem Unterricht unterstützen, wäre es aktuell möglich, fast 100 Prozent der jungen Flüchtlinge zu erreichen.

Diese drei Handlungsansätze wurden gewählt, das sie in Tirol mit zwei Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die geografisch kaum 20 Kilometer voneinander entfernt sind, schnell und kostengünstig umsetzbar wären, die gesetzlichen Vorgaben dadurch kaum berührt würden und sie ein klares Bekenntnis wären, dass uns der Fremde im Zug nicht egal ist, sondern dass wir ihn wertschätzend behandeln. So, wie es jeder Mensch verdient und im Speziellen ein Jugendlicher, der derzeit heimatlos ist.

7. Literaturverzeichnis

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